


Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen greifen, sobald Sie einen Vertrag mit SAH Harzbeschichtungen abschließen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, um etwaige Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Schäden
1.1 Verantwortung für die Baustelle: Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für den Schutz der
Baustelle und der dort ausgeführten Arbeiten bis zum offiziellen Abschluss und zur Abnahme der
Bauleistungen durch den Auftragnehmer.
1.2 Schäden durch Dritte: Sollten vor Abschluss der Arbeiten durch Dritte verursachte Schäden auftreten,
haftet der Auftraggeber ausnahmslos für die Beseitigung dieser Schäden. Dies umfasst sowohl die Kosten
für die Reparatur als auch eventuelle Folgeschäden, die durch diese Beeinträchtigungen entstehen.
1.3 Schutz der Baustelle: Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
zu ergreifen, um die Baustelle vor dem unbefugten Betreten und vor möglichen Beschädigungen durch
Dritte zu schützen. Dies kann den Einsatz von Absperrungen oder Warnhinweisen umfassen.
1.4 Überwachung: Es liegt in der Verantwortung des Auftraggeber, eine regelmäßige Überwachung der
Baustelle durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zugang erhalten und um
potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
1.5 Abnahme: Die Dienstleistung kann ab erfolgter Übergabe durch den Verkäufer genutzt werden. Ab
wann die Dienstleistung vollständig übergeben wurde, wird in der Rechnung schriftlich bekanntgegeben.
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​1.6 Personenschäden: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugang zu den
behandelten Böden haben, solange diese nicht vollständig ausgehärtet sind. Falls Dritte durch
unsachgemäße Handhabung mit den Kunstharzbeschichtungen und Polyurethanharzen einen Schaden
erleiden, haftet der Auftraggeber dafür. Dies umfasst alle medizinischen Kosten, Schadenersatzansprüche
und Folgeschäden, die aus solchen Vorfällen resultieren.
1.7 Geringfügige Schäden nach dem Aushärteprozess: Unsere Harzbeschichtungen werden mit
höchster Sorgfalt und Präzision aufgetragen. Dennoch können geringfügige optische Abweichungen oder
Schäden, die erst nach dem Aushärteprozess sichtbar werden, auftreten.
1.7.1 Toleranzgrenze von 5 % der Gesamtfläche: Schäden oder Mängel, die weniger als 5 % der
gesamten beschichteten Fläche einnehmen, gelten als zumutbare Abweichung und fallen nicht unter die
Gewährleistungspflicht. Solche geringfügigen Schäden sind vom Auftraggeber zu tragen.
1.7.2 Gründe für mögliche Abweichungen: Ursachen für solche Schäden können unter anderem in der
Beschaffenheit des Untergrundes, äußeren Einflüssen während des Aushärtens oder unvermeidbaren
Materialtoleranzen liegen. Diese treten typischerweise in einem minimalen Umfang auf und
beeinträchtigen die Funktionalität und Haltbarkeit der Beschichtung nicht.
1.7.3 Optionale Nachbesserung: Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne eine Nachbesserung der betroffenen
Stellen an. Diese wird gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
2. Steinteppich
2.1 Charge: Die Steine, die wir für unsere Steinteppiche verwenden, sind Naturprodukte. Dies bedeutet,
dass es aufgrund der natürlichen Beschaffenheit der Steine zu Farbabweichungen und
Unregelmäßigkeiten zwischen den verschiedenen Chargen kommen kann. Jeder Stein ist ein Unikat und
daher sind Unterschiede in Farbe, Textur und Muster unvermeidlich. Es kann zu Farbabweichungen
zwischen den gelieferten Steinen und der Musterplatte kommen. Die Musterplatte dient lediglich der
Veranschaulichung und der tatsächliche Boden kann in Farbe und Struktur abweichen.
2.2 Ebenheit: Bei der Verlegung von Steinteppichen ist zu beachten, dass aufgrund der Natur der kleinen
Steine, die durch den Einsatz eines Polyurethanbindemittels zusammengefügt werden, keine 100%ig
gerade Fläche entstehen kann. Trotz sorgfältiger Verarbeitung können kleine Lücken im Belag verbleiben.
Diese Unregelmäßigkeiten sind charakteristisch für Steinteppiche und tragen zur einzigartigen Optik und
Textur des Materials bei.
2.3 Notwendigkeit von Sockelleisten bei Balkonen, Terrassen und Eingangsbereichen
2.3.1 Zweck und Funktion: Sockelleisten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Bauarbeiten in
Bereichen wie Balkonen, Terrassen und Eingangsbereichen. Ihre Hauptfunktion besteht darin, eine
zuverlässige Abdichtung zwischen der Bodenfläche und dem angrenzenden Gebäude zu gewährleisten.
Dies schützt die Bausubstanz vor eindringender Feuchtigkeit und verhindert langfristige Schäden durch
Wasser.
2.3.2 Einsatzbereiche: Die Installation von Sockelleisten ist besonders in folgenden Bereichen
erforderlich: - Balkone: Schutz vor Regenwasser, das durch die Balkonfläche dringen könnte. - Terrassen:
Abdichtung gegen Feuchtigkeit, die durch die Terrassenplatten eindringen und in die darunterliegenden
Räume gelangen könnte. - Eingangsbereiche: Vermeidung von Wasseransammlungen und
Feuchtigkeitsschäden, die durch Regen und Schnee verursacht werden können.
2.4 Schienen: Im Rahmen unserer Arbeiten verkleben wir Schienen als Grundlage für die spätere
Verlegung von Steinteppichen mit größter Sorgfalt und unter Einsatz geeigneter Materialien. Sollte es
jedoch vorkommen, dass die Schienen nach unserer Montage und vor der endgültigen Verlegung des
Steinteppichs durch Dritte gelöst, verschoben oder beschädigt werden, übernehmen wir hierfür keine
Haftung. Dies liegt außerhalb unseres Einflussbereichs und kann die Qualität und Stabilität der finalen
Arbeit beeinträchtigen. Um Schäden oder Ablösungen zu vermeiden, empfehlen wir, den Arbeitsbereich bis
zur Fertigstellung des Steinteppichs vor unbefugtem Zutritt zu schützen
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​3. Epoxidharzbeschichtungen
3.1 Designböden: Designböden werden individuell aufgegossen und sind Unikate. Die Musterplatte dient
nur der Veranschaulichung, weshalb Abweichungen im endgültigen Bodenbild möglich sind. Für die
Verlegung unserer Designböden aus Harz gilt, dass die Harzschicht in der Regel eine Schichtdicke von 1,5
bis 2,0 mm aufweist. Es ist jedoch zu beachten, dass bei vorhandenen Unebenheiten des Untergrundes die
Harzschicht an einigen Stellen dünner ausfallen kann, da sich das Harz automatisch an die Struktur des Untergrundes anpasst und ausgleicht. Dies kann zu minimalen Abweichungen in der Schichtdicke führen,
ohne die Gesamtqualität und Funktionalität des Bodens zu beeinträchtigen.
3.2 Industrieboden: Für die Verlegung unserer Designböden aus Harz gilt, dass die Harzschicht in der
Regel eine Schichtdicke von 1,5 mm aufweist. Es ist jedoch zu beachten, dass bei vorhandenen
Unebenheiten des Untergrundes die Harzschicht an einigen Stellen dünner ausfallen kann, da sich das
Harz automatisch an die Struktur des Untergrundes anpasst und ausgleicht. Dies kann zu minimalen
Abweichungen in der Schichtdicke führen, ohne die Gesamtqualität und Funktionalität des Bodens zu
beeinträchtigen.
3.3 Rollbeschichtung: Bei der von uns angebotenen Rollbeschichtung wird die
Beschichtungsmaterialschicht mit einem Roller aufgetragen. Dies führt zu einer Schichtstärke von ca. 0,6
mm. Aufgrund dieser Technik bleibt die Struktur des Untergrundes sichtbar, einschließlich vorhandener
Unebenheiten oder Beschaffenheitsunterschiede.
3.3.1 Hinweis zu Unebenheiten im Endergebnis: Die Rollbeschichtung ist eine kosteneffiziente Lösung
für den Schutz und die Veredelung von Bodenflächen, jedoch nicht dafür ausgelegt, Unebenheiten oder
Strukturunterschiede des Untergrundes vollständig zu verdecken. Dies ist ein typisches Merkmal dieser
Methode und stellt keinen Mangel dar.
3.3.2 Alternative Bodenlösungen: Sollten Sie ein absolut ebenmäßiges und homogenes Oberflächenbild
wünschen, empfehlen wir die Wahl einer hochwertigeren Lösung wie einem Industrieboden oder einem
Designboden. Diese Systeme bieten die Möglichkeit, den Untergrund gezielt auszugleichen und ein optisch
makelloses Ergebnis zu erzielen. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.
3.4 Lüftung und Luftzirkulation: Nach dem Auftragen von Harzbeschichtungen in geschlossenen
Räumen ist unbedingt dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet wird. Dies
kann durch das Öffnen von Fenstern, den Einsatz von Lüftungsanlagen oder den Einsatz von Ventilatoren
erfolgen.
3.4.1 Gesundheitliche Hinweise: Während des Aushärteprozesses können Dämpfe entstehen, die
gesundheitlich bedenklich sein können, insbesondere bei unzureichender Belüftung. Eine gute
Luftzirkulation trägt dazu bei, die Konzentration dieser Dämpfe zu reduzieren und sorgt für ein
angenehmeres Raumklima. Nach Abschluss des Aushärteprozesses bestehen keine gesundheitlichen
Bedenken mehr. Der Boden ist vollständig ausgehärtet und erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Zudem ist
die Harzbeschichtung lebensmittelecht und daher für den Einsatz in sensiblen Bereichen, wie Küchen oder
Lebensmittelverarbeitungsräumen, geeignet.
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3.4.2 Verantwortung des Auftraggebers: Die Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung nach der
Verarbeitung der Harzbeschichtung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Wir empfehlen, den
Raum während der Aushärtungszeit möglichst nicht zu betreten, es sei denn, es ist für
Belüftungsmaßnahmen erforderlich. Die Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung nach der
Verarbeitung der Harzbeschichtung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Wir empfehlen, den
Raum während der Aushärtungszeit möglichst nicht zu betreten, es sei denn, es ist für
Belüftungsmaßnahmen erforderlich.
4. Haftungsausschluss bei Schäden durch Untergrundundichtigkeit: Wir legen großen Wert auf die
Qualität und Langlebigkeit unserer Harzbeschichtungen und Steinteppiche. Im Rahmen unserer Arbeiten
verwenden wir sorgfältig ausgewählte Materialien, darunter Flüssigkunststoff als Grundierung, der in vielen
Fällen auch abdichtende Eigenschaften besitzt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass unser Unternehmen
nicht im Bereich der Abdichtung von Untergründen nach den gesetzlichen Vorgaben und Normen tätig ist.
Unser Schwerpunkt liegt auf Harzbeschichtungen, und wir verfügen nicht über die Zulassung als
Fachbetrieb für Abdichtungsarbeiten. Daher übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch
Undichtigkeiten oder Mängel des Untergrundes entstehen. Wir empfehlen unseren Kunden, bei
Unsicherheiten über den Zustand des Untergrundes einen zugelassenen Fachbetrieb für Abdichtungen
hinzuzuziehen. Trotz dieses Haftungsausschlusses möchten wir betonen, dass wir bei der Vorbereitung des
Untergrundes und der Anwendung von Grundierungen höchste Sorgfalt walten lassen. Unsere
Abdichtungsschritte entsprechen in der Regel den Standards eines Fachmanns, doch die Gewährleistung
einer vollständigen und zertifizierten Abdichtung fällt nicht in unseren Leistungsumfang.
5. Trocknungszeit
5.1 Bedeutung der Trocknungszeit: Die Trocknungszeit von Harzböden ist entscheidend für deren
Haltbarkeit und Qualität. Es ist unerlässlich, dass die angegebenen Trocknungszeiten strikt eingehalten
werden, um eine vollständige Aushärtung und optimale Belastbarkeit der Bodenbeschichtung zu
gewährleisten.
5.2 Trocknungszeiten: Die Trocknungszeiten für verschiedene Harzböden betragen: Steinteppich: 7 Tage,
Industrieboden: 7 Tage, Designboden: 7 Tage, Rollbeschichtung: 7 Tage. Während dieser Zeit darf der Boden nicht betreten oder belastet werden, um Beschädigungen und Beeinträchtigungen der
Funktionalität zu vermeiden.
5.3 Haftung des Auftraggebers: Sollten durch das vorzeitige Betreten oder die Belastung des Bodens
während der Trocknungszeit Schäden entstehen, haftet der Auftraggeber für alle daraus resultierenden
Mängel und Folgeschäden. Dies umfasst auch die Kosten für Reparaturen oder notwendige Nacharbeiten,
um den ursprünglichen Zustand des Bodens wiederherzustellen.
5.4 Hinweise und Warnungen: Der Auftraggeber muss während der Trocknungszeit gut sichtbare
Hinweise und Warnungen anbringen, die das Betreten des Bodens untersagen. Diese Maßnahmen sind
erforderlich, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen über die notwendigen
Vorsichtsmaßnahmen informiert sind.
5.5 Abnahme nach Trocknungszeit: Erst nach Ablauf der vollständigen Trocknungszeit und einer
abschließenden Überprüfung wird der Boden offiziell abgenommen. Eventuelle Mängel, die auf eine nicht
eingehaltene Trocknungszeit zurückzuführen sind, werden vom Auftraggeber auf eigene Kosten behoben.
6. Lieferzeit
6.1 Lieferzeit und Fertigstellung: Wir setzen alles daran, die vereinbarten Lieferzeiten und
Fertigstellungstermine einzuhalten. Dennoch kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen, die
außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
6.1.1 Witterungsbedingungen: Unsere Arbeiten sind teilweise von geeigneten Witterungsbedingungen
abhängig. Ungünstige Wetterverhältnisse, wie Regen, Frost oder extreme Temperaturen, können die
Durchführung der Arbeiten verzögern, da wir höchste Qualität und Haltbarkeit unserer Leistungen
gewährleisten möchten.
6.1.2 Materialverfügbarkeit: Auch die Verfügbarkeit von Materialien oder Lieferverzögerungen seitens
unserer Zulieferer können die Lieferzeit und die endgültige Fertigstellung beeinflussen. Wir bemühen uns,
solche Verzögerungen frühzeitig zu erkennen und unsere Kunden rechtzeitig darüber zu informieren.
7. Angebot
7.1 Arbeitsstunden: Die im Angebot angegebenen Arbeitsstunden dienen lediglich als Richtwert. Nach
Abschluss der Arbeiten erfolgt eine genaue Abrechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden. Dies
bedeutet, dass die endgültige Anzahl der Arbeitsstunden und damit verbundenen Kosten vom
angegebenen Wert im Angebot abweichen können. Wir versichern Ihnen, dass wir bemüht sind, die
Arbeiten so effizient und kostengünstig wie möglich durchzuführen. Sollten sich während des Projekts
Änderungen im Arbeitsumfang oder unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben, werden wir Sie
umgehend informieren und mit Ihnen mögliche Anpassungen besprechen.
Bitte beachten Sie diese Bedingungen sorgfältig, um Missverständnisse zu vermeiden und einen
reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten zu gewährleisten. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur
Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, SAH Harzbeschichtung
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